Glossar

Vertragsgrundlagen

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA)

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) sind im BIM-Kontext das vom Auftraggeber definierte „Lastenheft“ für Informationen: Sie legen fest, welche Informationen in welcher Struktur, Qualität, Detailtiefe und zu welchen Zeitpunkten von den Auftragnehmern bereitzustellen sind, um die Ziele des Auftraggebers über Planung, Bau und Betrieb eines Bauwerks hinweg zu erreichen. AIA beruhen u. a. auf ISO 19650 und bilden die inhaltliche Grundlage für den BIM-Abwicklungsplan (BAP).(wissen-aufladen.de)

Im BIM-Prozess erscheinen die AIA sehr früh – idealerweise vor Ausschreibung bzw. Angebotsaufforderung – als vertragliche Vorgabe des Auftraggebers. Sie konkretisieren das BIM-Verständnis des Bauherrn, beschreiben Anwendungsfälle (Use Cases), Ziele, benötigte Daten (z. B. nach LOIN/Level of Information Need), Modellinhalte und geforderte Abgabeformate sowie Rollen, Verantwortlichkeiten und Kollaborationsprozesse. Damit dienen sie als Grundlage für den projektspezifischen BAP, in dem die Auftragnehmerseite ihrerseits beschreibt, wie diese Anforderungen technisch und organisatorisch erfüllt werden (Pflichtenheft).(bauindustrie.de)

Typische Anwendungen der AIA sind: Definition, welche modelbasierten Liefergegenstände (Modelle, Pläne, Auswertungen) zu bestimmten Meilensteinen vorliegen müssen; Festlegung von Qualitätssicherungs- und Freigabeprozessen; Vorgaben zu Level of Geometry/Information, Datenformaten (z. B. IFC) und Informationsflüssen für Planung, Ausführung und späteren Betrieb. Im öffentlichen Hoch- und Infrastrukturbau werden standardisierte Muster-AIA eingesetzt, um eine einheitliche BIM-Anwendung sicherzustellen und verschiedene Projektbereiche (z. B. Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen- und Hochbau) zu harmonisieren.(bimdeutschland.de)

Praxisbeispiel

Eine öffentliche Bauträgerin plant ein neues Verwaltungsgebäude. Bereits vor der Ausschreibung erstellt sie eine unternehmensweite AIA-Vorlage nach ISO 19650 und passt sie projektspezifisch an: Für die Entwurfs- und Ausführungsplanung werden konkrete LOIN-Stufen für Architektur-, Tragwerks- und TGA-Modelle festgelegt, einschließlich IFC-Abgabeformaten, Modellprüfregeln und Meilensteinen (z. B. Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung). Diese AIA wird den Bietern mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Nach Zuschlag entwickelt das beauftragte Planungsteam darauf basierend den BIM-Abwicklungsplan (BAP), in dem modellbasierte Workflows, Verantwortlichkeitsmatrix, CDE-Struktur und QS-Prozesse beschrieben sind.


Auftraggeber-Informationsanforderungen

Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) beschreiben die Gesamtheit der Anforderungen und Ziele, die ein Auftraggeber an Informationen über ein Bauwerk und dessen Prozesse stellt. Sie legen fest, welche Informationen in welcher Detailtiefe, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form bereitzustellen sind, um die Geschäftsziele des Auftraggebers über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks zu unterstützen.

Im BIM-Kontext erscheinen Auftraggeber-Informationsanforderungen früh im Projekt, typischerweise in der Initiierungs- bzw. Vorbereitungsphase. Sie bilden eine zentrale Grundlage für die BIM-spezifischen Vertragsunterlagen und definieren, welche modellbasierten Informationen die Projektbeteiligten liefern müssen. Damit dienen sie als Referenz für die Ausarbeitung weiterer Dokumente wie z. B. projektbezogener Informationslieferungspläne.

In der Praxis werden AIA genutzt, um sicherzustellen, dass die erzeugten BIM-Modelle und zugehörigen Daten nicht nur planerische und baubetriebliche Belange bedienen, sondern insbesondere die langfristigen Ziele des Auftraggebers, etwa für Betrieb, Instandhaltung oder Umbau. Während des gesamten Projektverlaufs dienen die AIA als Prüfkriterium, ob die gelieferten Informationen zweckgerecht, vollständig und nutzbar sind.

Praxisbeispiel

Ein öffentlicher Auftraggeber legt in den Auftraggeber-Informationsanforderungen fest, dass alle technischen Anlagen so im Modell beschrieben werden müssen, dass spätere Wartungsintervalle, Herstellerdaten und Ersatzteilinformationen direkt aus dem Modell ausgelesen werden können. Planer und Ausführende richten ihre Modellierung und Dokumentation darauf aus, diese Anforderungen zu erfüllen.


Besondere Vertragsbedingungen BIM (BVB)

Besondere Vertragsbedingungen BIM (BVB) sind projektspezifische vertragliche Regelungen, mit denen die allgemeinen Vertragsbedingungen um BIM‑spezifische Inhalte ergänzt werden. Sie legen insbesondere Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten, Haftung, Urheber- und Nutzungsrechte an digitalen Bauwerksmodellen sowie Anforderungen an Datenaustausch, Datensicherheit und Koordination im BIM‑Prozess fest und werden als verbindliche Anlage Bestandteil der einzelnen Projektverträge aller Beteiligten.(ikz.de)

Im Kontext der BIM‑Methode tauchen BIM‑BVB typischerweise zusammen mit den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM‑Abwicklungsplan (BAP) auf. Gemeinsam bilden diese Dokumente den vertraglich geregelten Rahmen für digitale Zusammenarbeit, Modellierungstiefe, Austauschformate, Prüf- und Freigabeprozesse sowie Qualitätssicherung der Modelle. Die BIM‑BVB adressieren dabei explizit rechtliche Aspekte (z. B. Haftung für Modellfehler, Rangfolge von Modell und Planunterlagen, Umgang mit Modelländerungen) und ergänzen so die allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbedingungen um die Besonderheiten der modellbasierten Arbeitsweise.(ikz.de)

BIM‑BVB werden überwiegend in der frühen Projektphase – meist parallel zur Ausarbeitung von AIA und BAP – erstellt und den Verträgen mit Planern, Fachplanern, Ausführenden und weiteren Projektbeteiligten beigefügt. In der Planungsphase definieren sie die Spielregeln der modellbasierten Zusammenarbeit; in der Ausführungsphase regeln sie u. a. die Fortschreibung der Modelle, Verantwortlichkeiten für Kollisionsprüfung, Informationslieferungen (Modelldaten, Attribute, Dokumente) sowie den Umgang mit Änderungen. Öffentliche und private Auftraggeber nutzen Muster‑BIM‑BVB, um vergaberechtskonforme, einheitliche Standards für BIM‑Projekte zu schaffen und Rechtssicherheit über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks zu erhöhen.(ikz.de)

Praxisbeispiel

Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt ein Infrastrukturprojekt nach BIM‑Methode aus. Parallel zu den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) werden BIM‑BVB erstellt, in denen u. a. festgelegt ist, welcher Projektpartner welches Teilmodell verantwortet, in welchen IFC‑Versionen zu liefern ist, wie oft Kollisionsprüfungen durchzuführen sind und wer für die zentrale Modellkoordination haftet. Diese BIM‑BVB werden als Anlage in alle Planer‑ und Bauverträge aufgenommen, sodass für alle Beteiligten dieselben verbindlichen Regeln für Modellnutzung, Datenaustausch und Haftung gelten.(ikz.de)


BIM-Abwicklungsplan (BAP)

Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist ein projektbezogenes Steuerungs- und Festlegungsdokument, in dem Ziele, organisatorische Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Regeln für die Anwendung der BIM-Methodik im konkreten Projekt verbindlich beschrieben werden. Er definiert u. a. welche Informationen in welchem Detaillierungsgrad, von wem, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Austauschformat zu liefern sind und bildet damit die Grundlage für die koordinierte, digitale Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten.

Im BIM-Prozess erscheint der BIM-Abwicklungsplan üblicherweise zu Beginn eines Projekts und begleitet alle weiteren Projektphasen. Er konkretisiert die aus Auftraggeber- oder Projektanforderungen abgeleiteten BIM-Ziele und übersetzt sie in praktische Vorgehensweisen für Planung, Ausführung und gegebenenfalls Betrieb. Typischerweise enthält der BAP Vorgaben zum Modellaufbau, zu zu nutzenden Softwarelösungen und Austauschformaten, zur Modellkoordination sowie zu Qualitäts- und Freigabeprozessen. In der Praxis dient der BIM-Abwicklungsplan als Referenzdokument für alle Beteiligten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit digitalen Bauwerksinformationen sicherzustellen.


BIM-Anforderungen

BIM-Anforderungen bezeichnen alle fachlichen, informationstechnischen, organisatorischen und vertraglichen Vorgaben, die die Anwendung der BIM-Methode in einem konkreten Projekt steuern. Sie legen fest, welche Informationen in welcher Struktur, Qualität, Tiefe und zu welchen Zeitpunkten bereitzustellen sind, welche BIM-Anwendungsfälle umzusetzen sind sowie welche Standards, Rollen und Prozesse dafür gelten.

Im deutschsprachigen Kontext werden BIM-Anforderungen häufig durch die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA, teils auch Austausch-Informationsanforderungen) konkretisiert. Diese AIA formulieren als „BIM‑Lastenheft“ den Informationsbedarf des Auftraggebers entlang der Projektphasen und bilden die inhaltliche Grundlage für den BIM‑Abwicklungsplan (BAP), in dem der Auftragnehmer die praktische Umsetzung regelt. (bimpedia.eu)

BIM-Anforderungen treten vor allem in frühen Projektphasen auf – typischerweise vor Ausschreibung und Vertragsabschluss – wirken jedoch über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks, von der Planung über Bauausführung bis in Betrieb und Instandhaltung. Sie sind Basis für Ausschreibungen, Angebotsbewertungen, Eignungsnachweise und die Definition von BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten. (bimla.de)

Konkret umfassen BIM-Anforderungen u. a. Vorgaben zu Anwendungsfällen (z. B. Kollisionsprüfung, 4D-Bauablauf, 5D-Kosten), zu Austauschformaten und Attributstrukturen (z. B. IFC, LOIN), zu Modellierungsrichtlinien, Prüf- und Übergabeprozessen sowie zu IT-Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit. Klar formulierte BIM-Anforderungen stellen sicher, dass alle Projektbeteiligten zielgerichtet modellieren, die benötigten Informationen rechtzeitig in verwertbarer Form vorliegen und der Auftraggeber den digitalen Zwilling effizient für Entscheidungen und den späteren Betrieb nutzen kann. (vdi.de)

Praxisbeispiel

Ein öffentlicher Auftraggeber plant ein Infrastrukturprojekt und definiert in seinen BIM-Anforderungen, dass für definierte Brücken- und Streckenbauwerke IFC-Modelle mit bestimmten LOIN-Stufen zu festgelegten Meilensteinen zu liefern sind, einschließlich 4D-Terminverknüpfung und 5D-Kostendaten. Diese Anforderungen werden in der AIA dokumentiert und mit der Ausschreibung veröffentlicht; der spätere BIM-Abwicklungsplan beschreibt dann detailliert, wie die Planer diese Anforderungen organisatorisch, technisch und prozessual erfüllen.


BIM-Einführungsplan

Ein BIM-Einführungsplan beschreibt, wie BIM in einer Organisation oder einem Projekt eingeführt wird, inklusive Ziele, Rollen, Ressourcen und Zeitplan. Er dient als Steuerungsinstrument für den Aufbau von Kompetenzen und Prozessen.

Der Begriff wird genutzt, um Anforderungen an Inhalte, Zeitpunkte und Verantwortlichkeiten von Informationslieferungen zu steuern. Er ist in der Regel in der Projektvorbereitung und zu Beginn der Planung relevant. Damit wird festgelegt, welche Daten in welcher Qualität benötigt werden, um Entscheidungen und Prüfungen zu ermöglichen.

Praxisbeispiel

In BIM-Einführungsplan wird zum Beispiel festgelegt, dass Raumobjekte bis zur Leistungsphase 3 mit Flächen, Nutzung und Raumnummer geliefert werden.

Synonyme / verwandte Begriffe

BIM-Einführungsplan


Einschränkungen

Einschränkungen sind im BIM‑Kontext alle bewusst definierten fachlichen, technischen, rechtlichen oder organisatorischen Begrenzungen, die den Umfang, die Detaillierung, die Verfügbarkeit oder die Verwendbarkeit von Informationen, Leistungen und Ergebnissen festlegen und für alle relevanten Informationsbereitsteller verbindlich sind.

Im BIM‑Projekt tauchen Einschränkungen vor allem dort auf, wo Anforderungen an Modelle, Informationen und Leistungen präzisiert werden und nicht beliebig erfüllbar sind. Typischerweise werden sie in Auftraggeber‑Informationsanforderungen (AIA), im BIM‑Abwicklungsplan (BAP) oder in projektbezogenen Vereinbarungen beschrieben – zum Beispiel in Form von Vorgaben zu bearbeitbaren Softwareformaten, zeitlichen Fristen für die Informationslieferung, begrenzten Zugriffsrechten in der CDE oder reduzierten Leistungsumfängen bestimmter Planungsbeteiligter.

In frühen Projektphasen (Bedarf, Entwurf) konkretisieren Einschränkungen etwa, welche Informationen zu einem Termin minimal vorliegen müssen und welche Detaillierung (Level of Information/Geometry) realistisch ist. In späteren Phasen von Ausführung bis Betrieb beschreiben sie zum Beispiel, welche Betriebsinformationen bereitgestellt werden, wer diese pflegt und in welchen Standards oder Sprachen sie verfügbar sein müssen. Für alle Informationsbereitsteller – Planer, Auftragnehmer, Hersteller, Betreiber – dienen diese Einschränkungen als verbindlicher Rahmen, damit der Informationsaustausch realisierbar bleibt und vertragliche Pflichten klar abgegrenzt sind.

Praxisbeispiel

Ein Generalplaner soll für alle TGA‑Anlagen Daten liefern, darf aber aufgrund der Herstellerplattform nur bestimmte Attributsätze exportieren; diese technischen Einschränkungen werden im BAP dokumentiert und bei der Modellprüfung berücksichtigt. Der Betreiber verlangt zwar umfangreiche Betriebsinformationen, schränkt aber im Vertrag ein, dass nur für sicherheitsrelevante Anlagen Wartungsdaten in strukturierter Form (z. B. nach einem bestimmten Klassifikationssystem) zu liefern sind.


Exchange Information Requirements

Exchange Information Requirements (EIR) sind im Sinne von EN ISO 19650-1 klar definierte, auf Informationsaustausch fokussierte Anforderungen des Auftraggebers, die festlegen, welche Informationen in welcher Qualität, Detailtiefe, Struktur, Form und zu welchen Zeitpunkten von den Projektbeteiligten bereitzustellen sind. Sie bilden damit die verbindliche Grundlage für die Planung, Erstellung, Lieferung und Prüfung von Informationen im BIM-Projekt.

Im BIM-Kontext erscheinen die Exchange Information Requirements sehr früh, typischerweise bereits in der Projektinitiierung und der Ausschreibungsphase. Sie dienen zur Formulierung der Auftraggeberinformationsanforderungen und werden später im Projektinformationsmodell sowie in Liefergegenständen wie Modellen, Plänen, Attributlisten oder Berichten konkret umgesetzt. Auf Basis der EIR erstellen Bieter beziehungsweise Auftragnehmer ihren BIM-Abwicklungsplan (BEP), in dem beschrieben wird, wie die geforderten Informationen organisatorisch, methodisch und technisch geliefert werden sollen.

Praktisch beinhalten EIR zum Beispiel: welche Fachmodelle (Architektur, Tragwerk, TGA), in welchen Modellierungsrichtlinien (LOD/LOI), in welchen Austauschformaten (z. B. IFC, BCF) und zu welchen Meilensteinen (z. B. Ende Vorplanung, Entwurf, Ausführung) zu liefern sind. Sie definieren zudem Anforderungen an Naming Conventions, Klassifikationen, Informationssicherheit, Prüfprozesse und Verantwortlichkeiten für die Informationslieferung. Damit stellen die Exchange Information Requirements sicher, dass alle Projektbeteiligten ein einheitliches Verständnis darüber haben, welche Informationen für Entscheidungen, Genehmigungen, Kosten- und Terminsteuerung sowie für Betrieb und Instandhaltung des Bauwerks benötigt werden.

Praxisbeispiel

Ein öffentlicher Auftraggeber legt in seinen Exchange Information Requirements fest, dass zum Ende der Entwurfsplanung ein koordiniertes, fachübergreifendes IFC-Modell mit definierten Attributen (z. B. Raumnutzung, Flächenkennwerte, Bauteilklassifikation) zur Kostenberechnung und Flächenprüfung bereitgestellt werden muss. Die Planer richten ihre Modellierungsrichtlinien und Prüfprozesse genau an diesen EIR aus. Ein Immobilienentwickler fordert in den EIR, dass alle technischen Anlagenkomponenten mit spezifischen Betreiberinformationen (Wartungsintervalle, Hersteller, Seriennummer, Garantiedaten) modelliert werden und zum Projektabschluss als strukturiertes Datenpaket für das CAFM-System geliefert werden. Die TGA-Planer und ausführenden Firmen richten ihre Datenerfassung und -übergabe auf diese Anforderungen aus.


Exchange Information Requirements (EIR)

Exchange Information Requirements (EIR) sind im Kontext von EN ISO 19650-1 die vom Auftraggeber oder informationsbedürftigen Parteien festgelegten, projektspezifischen Anforderungen an Art, Umfang, Struktur, Qualität, Termine und Verantwortlichkeiten der auszutauschenden Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Sie definieren, welche Informationen zu welchen Zeitpunkten, in welchen Formaten und mit welcher Detaillierung von den jeweiligen Projektbeteiligten bereitzustellen sind, um die definierten Projektziele zu unterstützen.

Im BIM-Prozess erscheinen EIR früh in der Projektinitiierungs- und Ausschreibungsphase. Sie dienen als Grundlage für Angebote, die Erstellung des BIM-Abwicklungsplans (BEP) und die spätere Qualitätskontrolle der gelieferten Informationen. Auf europäischer Ebene gemäß EN ISO 19650-1 stellen EIR ein zentrales Instrument dar, um Informationsbedarfe systematisch zu strukturieren (z. B. nach Phasen, Verwendungen, Modellinhalten, Attributen) und diese vertraglich zu verankern.

Typische Anwendungsfälle sind die Definition der benötigten Modelle und Daten für Entwurfsfreigaben, Genehmigungsplanung, Ausschreibung, Ausführung, Übergabe an den Betrieb sowie die kontinuierliche Aktualisierung von Bestandsinformationen. EIR beeinflussen damit unmittelbar die Modellierungsrichtlinien, die Auswahl der Austauschformate und die Prüfprozesse im CDE.

Ein Praxisbeispiel: Ein öffentlicher Bauherr legt in den EIR fest, dass zum Ende der Entwurfsplanung ein Koordinationsmodell im IFC-Format mit bestimmten LOIN-Stufen, klar definierten Bauteileigenschaften (z. B. Brandschutzklasse, U-Wert) und geprüfter Kollisionsfreiheit zu liefern ist. Planer und ausführende Unternehmen richten ihre Modellierungs- und Prüfprozesse genau auf diese in den EIR beschriebenen Anforderungen aus.

Praxisbeispiel

Ein Landesbauamt fordert in seinen EIR für ein Schulneubauprojekt, dass alle Türen als Objekte mit eindeutiger ID, Brandschutzklassifizierung, Fluchtwegrichtung und Barrierefrei-Attributen im IFC-Modell vorliegen müssen, um eine automatisierte Prüfung der Barrierefreiheit zu ermöglichen. Ein Immobilienentwickler definiert in den EIR, dass zum Zeitpunkt der Vergabe alle Mengenermittlungen aus den BIM-Fachmodellen generierbar sein müssen. Dazu werden in den EIR konkrete Attributlisten für Wände, Decken und Bodenaufbauten sowie das erforderliche Detaillierungsniveau für die Kostenermittlung nach DIN 276 beschrieben. Ein Krankenhausbetreiber legt in den EIR fest, dass zur Übergabe an den Betrieb ein As-Built-Modell mit allen relevanten TGA-Komponenten inklusive Wartungsintervallen, Herstellern und Ersatzteilnummern zu liefern ist, um eine direkte Anbindung an das CAFM-System zu ermöglichen.


Interaktion / Interaktionsplan (BIM)

Interaktion im BIM‑Kontext bezeichnet das geplante, wechselseitige Zusammenwirken von Projektbeteiligten, Fachmodellen, Prozessen und digitalen Werkzeugen entlang definierter Kommunikations‑ und Koordinationswege. Ein Interaktionsplan (oft in Kommunikations‑ oder Koordinationskapiteln des BIM‑Abwicklungsplans enthalten) beschreibt strukturiert, wer zu welchem Zeitpunkt über welche Plattform mit wem welche Informationen austauscht, prüft und freigibt.

In BIM‑Projekten ist Interaktion stärker formalisiert als in konventionellen Projekten: Der BIM‑Abwicklungsplan (BAP/BEP) legt u. a. Rollen, Verantwortlichkeiten, Kommunikations‑ und Abstimmungsprozesse sowie Meilensteine der Zusammenarbeit fest und bildet damit den organisatorischen Rahmen für alle Interaktionen im Projekt.(bimdeutschland.de) Die inhaltliche Grundlage für Koordination und modellbasierte Kommunikation ist das Koordinationsmodell, über das Probleme identifiziert, besprochen und dokumentiert werden.(core-de.com) In Koordinationssitzungen, Issue‑Management‑Systemen und der gemeinsamen Datenumgebung (CDE) werden Interaktionen zeitlich und prozessual gesteuert – typischerweise über den gesamten Projektlebenszyklus von der frühen Planung (Kollisionsprüfung, Schlitz‑ und Durchbruchplanung) bis in Ausführung und Betrieb.(core-de.com)

Ein Interaktionsplan konkretisiert damit die im BAP definierten Strategien zur BIM‑Koordination und zum Informationsaustausch, etwa durch Festlegung von Meeting‑Rhythmen, Freigabe‑Workflows, Eskalationswegen und zu nutzenden Austauschformaten (z. B. IFC, BCF).(bimpedia.eu) Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und risikoarme Zusammenarbeit aller Disziplinen auf Basis des gemeinsamen digitalen Modells.

Praxisbeispiel

In einem Hochbauprojekt wird im BIM‑Abwicklungsplan ein Interaktionsplan hinterlegt: Alle zwei Wochen findet eine BIM‑Koordinationssitzung statt, zu der der BIM‑Koordinator ein aktualisiertes Koordinationsmodell und einen BCF‑Issue‑Report bereitstellt. Architektur, Tragwerksplanung und TGA prüfen vorab ihre Fachmodelle, laden sie bis zu einem definierten Stichtag in das CDE hoch und bearbeiten im Anschluss an die Sitzung die zugewiesenen Issues innerhalb einer festgelegten Frist. Kommunikationswege (CDE‑Plattform, Videokonferenz‑Tool), Verantwortliche je Gewerk und Eskalationsstufen bei nicht gelösten Kollisionen sind im Interaktionsplan verbindlich geregelt.


Leistungsanforderungen

Leistungsanforderungen beschreiben in präziser, prüfbarer Form, welche funktionalen, qualitativen, technischen und betrieblichen Eigenschaften ein Bauwerk, ein Bauteil, ein System oder eine Dienstleistung im Rahmen eines BIM‑Projekts erbringen muss – unabhängig von einer konkreten Lösung oder Produktwahl. Sie legen fest, welches Ergebnis erreicht werden soll (z.B. Tragfähigkeit, Energieeffizienz, Raumklima, Schallschutz), ohne im Detail vorzugeben, wie diese Leistung technisch umgesetzt wird.

Im BIM‑Kontext werden Leistungsanforderungen typischerweise früh in der Bedarfsplanung, der Projektdefinition und in den Auftraggeber‑Informationsanforderungen (AIA) formuliert. Sie bilden eine zentrale Grundlage für das BIM‑Abwicklungsmodell und fließen in das Informationsmodell ein, etwa als Eigenschaften (Property Sets) von Räumen, Bauteilen oder technischen Anlagen. In der Entwurfs‑ und Ausführungsplanung dienen sie als Referenz, um Varianten zu vergleichen, Planungslösungen zu bewerten und die Einhaltung der Projektziele (z.B. Energie‑ oder Komfortziele) digital zu prüfen.

In späteren Leistungsphasen unterstützen Leistungsanforderungen die Qualitätssicherung, Abnahme und das Facility Management, indem sie als Soll‑Zustand für Prüfungen, Inbetriebnahme und den Betrieb herangezogen werden. Klare, digital strukturierte Leistungsanforderungen erleichtern zudem den modellbasierten Ausschreibungsprozess, da sie direkt in Leistungsverzeichnisse und modellbasierte Ausschreibungen (5D‑BIM) überführt und gegenüber Auftragnehmern eindeutig kommuniziert werden können.

Praxisbeispiel

Für ein Bürogebäude werden im AIA Leistungsanforderungen an Büroräume definiert: maximale Personenbelegung pro Quadratmeter, zulässige Raumtemperaturbereiche, Beleuchtungsstärke, akustische Anforderungen (z.B. Schalldämmmaß), sowie Anforderungen an Flexibilität der Flächennutzung. Diese Anforderungen werden als Eigenschaften den Raumobjekten im BIM‑Modell zugewiesen und in der Planung gegen die modellierten Lösungen (z.B. HLK‑Systeme, Fassadenausführung, Trennwände) geprüft. Im Rahmen einer Sanierung werden Leistungsanforderungen an die Gebäudehülle formuliert, etwa ein maximaler U‑Wert, Luftdichtheit und ein Zielwert für den jährlichen Heizenergiebedarf. Planer entwickeln darauf basierend verschiedene Fassadenaufbauten im BIM‑Modell; Simulationen und modellbasierte Auswertungen zeigen, welche Lösung die definierten Leistungsanforderungen am besten erfüllt. Die gewählte Lösung fließt anschließend als Grundlage in die modellbasierte Ausschreibung ein.


Liegenschafts-Informationsanforderungen (LIA)

Liegenschafts-Informationsanforderungen (LIA) bezeichnen die Gesamtheit der strukturiert formulierten Daten- und Informationsanforderungen, die für die Bewirtschaftungs‑ und Nutzungsphase einer Liegenschaft oder eines Liegenschaftsportfolios benötigt werden. Sie legen fest, welche Informationen (z.B. zu Bauteilen, Anlagen, Räumen, Wartung, Energie, Verträgen), in welcher Qualität, Detaillierung und Form (Attribute, Dokumente, 2D/3D‑Modelldaten) für den Betrieb, die Instandhaltung und das strategische Immobilienmanagement bereitzustellen sind.

Im BIM-Kontext entsprechen die LIA im Wesentlichen den Asset Information Requirements (AIR) und konkretisieren die Betreiber‑ und Eigentümerbedürfnisse für die Nutzungsphase. Als Teil der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) definieren sie frühzeitig, welche Informationen aus Planung und Ausführung so im BIM‑Prozess erzeugt werden müssen, dass daraus ein nutzbares Liegenschafts-Informationsmodell (LIM) bzw. ein „digitaler Zwilling“ für das Facility Management entsteht. Dadurch werden Informationslücken beim Übergang vom Bau in den Betrieb reduziert und eine durchgängige Datenbasis für CAFM‑, ERP‑ und Gebäudeautomationssysteme geschaffen. (agt-akademie.de)

LIA kommen schwerpunktmäßig in den frühen Projektphasen (Strategie, Projektdefinition, Vorplanung) zum Einsatz, weil dort die Anforderungen des späteren Betriebs in die AIA und Verträge integriert werden. In der Ausführungs- und Übergabephase dienen sie als Prüfkatalog, ob alle bestellten Bewirtschaftungsdaten vollständig und korrekt im Modell und in den Übergabedokumenten vorliegen. Typische Anwendungen sind: Definition der zu liefernden Anlagen‑ und Raumattribute für CAFM, Festlegung der zu pflegenden Wartungsinformationen, der benötigten Sensor‑ und Zählerinformationen aus der Gebäudeautomation (BIM2FM) sowie die Harmonisierung von Finanz‑, Portfolio‑ und technischen Liegenschaftsdaten. (bauindustrie.de)

Praxisbeispiel

Eine öffentliche Bauherrin definiert im Rahmen der AIA, dass für alle technischen Anlagen bestimmte Stammdaten (Hersteller, Typ, Seriennummer), Gewährleistungsfristen, Wartungsintervalle und Verknüpfungen zu Räumen und Kostenstellen im BIM-Modell zu führen sind. Diese Anforderungen werden als LIA dokumentiert. Planer und Unternehmer reichern ihre Modelle entlang des Projekts entsprechend an. Zur Inbetriebnahme wird geprüft, ob alle im LIA‑Katalog geforderten Felder für jedes relevante Objekt befüllt sind und automatisiert in das CAFM- und ERP-System der Betreiberin überführt werden. Ein Wohnungsunternehmen entwickelt zusammen mit seinem BIM-Manager und dem Facility-Management einen Datenfeldkatalog für sein gesamtes Portfolio. Darin legt es u.a. fest, welche energetischen Kennwerte, Flächenstrukturen und Mietobjekt-Informationen für jede Liegenschaft benötigt werden. Dieser Katalog bildet die LIA des Unternehmens und ist für alle Neubau- und größeren Sanierungsprojekte verbindlich; so kann das Unternehmen Bestands- und Neubauten einheitlich im FM- und Vermietungssystem auswerten.


Modellierungsrichtlinie

Eine Modellierungsrichtlinie ist ein verbindlicher Satz von Regeln und Rahmenbedingungen für die Erstellung, Strukturierung und Pflege von BIM‑Modellen. Sie legt fest, wie Bauwerksmodelle geometrisch und informationstechnisch zu modellieren sind, damit sie konsistent, interoperabel und für alle Projektbeteiligten eindeutig interpretierbar bleiben.

In der BIM‑Praxis definiert eine Modellierungsrichtlinie unter anderem Anforderungen an Geometriegenauigkeit, Objekt- und Parameterstrukturen, Klassifikationssysteme (z. B. IFC‑Klassen), Namenskonventionen, Referenzpunkte, Dateistrukturen sowie an Level of Development bzw. Level of Information Need in den einzelnen Projektphasen.(wissen-aufladen.de) Sie ergänzt Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungsplan (BAP) und wird idealerweise früh im Projekt vereinbart, da sie als Arbeitsgrundlage für alle Fachmodelle dient und damit Qualität, Prüfbarkeit und Wiederverwendbarkeit der Modelle über den gesamten Gebäudelebenszyklus verbessert.(architektur-online.com)

Modellierungsrichtlinien treten in allen Leistungsphasen auf, mit Schwerpunkt in der Planung und Modellierung (Entwurf bis Ausführungsplanung), wirken jedoch auch in Ausführung und Betrieb fort, da sie die für Simulation, Mengenermittlung, Ausschreibung oder FM relevanten Informationen und deren Bereitstellungszeitpunkte definieren.(dpbb.uni-wuppertal.de) In der Praxis existieren häufig unternehmensspezifische Richtlinien, etwa von Planungsbüros oder Softwareanbietern, die an projektspezifische Anforderungen angepasst werden.(computerworks.de) Forschungsprojekte arbeiten an standardisierten, herstellerneutralen BIM‑Modellierungsrichtlinien, um eine einheitliche, openBIM‑fähige Grundlage für den modellbasierten Datenaustausch zu schaffen.(dpbb.uni-wuppertal.de)

Praxisbeispiel

Ein Architektur- und TGA‑Planungsbüro legt in einer gemeinsamen Modellierungsrichtlinie fest, dass alle tragenden Wände geschossweise modelliert, mit definierten IFC‑Klassen versehen und bestimmte Parameter (Feuerwiderstand, Bauteilnummer, Kostengruppe) verpflichtend auszufüllen sind. Auf dieser Basis können Mengen automatisiert ermittelt, Kollisionsprüfungen durchgeführt und ein konsistenter IFC‑Datenaustausch mit dem Tragwerksplaner und dem Bauherrn sichergestellt werden.


Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen bezeichnet eine Lizenzform, bei der ein Werk nur unter der Bedingung genutzt werden darf, dass der Urheber genannt wird, keine kommerzielle Nutzung erfolgt und abgeleitete Werke ausschließlich unter identischen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen. Diese Kombination von Lizenzauflagen ist vor allem aus Creative‑Commons‑Lizenzen (z.B. CC BY‑NC‑SA) bekannt und regelt klar, wie Inhalte genutzt, verändert und verbreitet werden dürfen.

Im BIM-Kontext kann diese Lizenzart bei der Bereitstellung von Informationsinhalten, Dokumentvorlagen oder Begleitmaterialien zu BIM-Prozessen eine Rolle spielen, etwa bei Checklisten, Informationsanforderungen oder allgemein zugänglichen Schulungsunterlagen, die nicht kommerziell genutzt werden sollen. In frühen Projektphasen – insbesondere in der strategischen Definition, der Planung und der Erstellung von AIA/BAP – können solche lizenzierten Inhalte als Referenz oder Grundlage für projektinterne Dokumente dienen.

Die Bedingung „nicht-kommerziell“ begrenzt dabei die Nutzung auf interne oder nicht gewinnorientierte Kontexte, während „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ sicherstellt, dass angepasste oder weiterentwickelte Fassungen dieser Inhalte wiederum der Allgemeinheit zu denselben Konditionen zur Verfügung stehen. So wird eine offene, aber kontrollierte Wissensweitergabe rund um BIM-Standards und -Prozesse unterstützt, ohne dass die ursprünglichen Urheber auf ihre Nennung verzichten müssen.

Praxisbeispiel

Ein Planungsbüro verwendet eine öffentlich verfügbare Vorlage für einen BIM-Abwicklungsplan (BAP), die unter „Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ steht. Das Büro passt die Vorlage an das eigene Projekt an, kennzeichnet die Änderungen, nennt den ursprünglichen Urheber und stellt die angepasste Fassung der Fachcommunity wiederum unter derselben Lizenz zur Verfügung, ohne sie direkt zu verkaufen.


Organisations-Informationsanforderungen (OIA)

Organisations-Informationsanforderungen (OIA) bezeichnen die strategischen Informationsbedarfe einer Auftraggeberorganisation, die aus ihren übergeordneten Zielen, Funktionen und Rahmenbedingungen abgeleitet werden. Sie legen fest, welche Informationen eine Organisation grundsätzlich benötigt, um ihre organisatorischen und geschäftlichen Ziele zu erreichen, und bilden damit die Grundlage für weitere, detailliertere Informationsanforderungen in BIM-Projekten.

Im deutschsprachigen BIM-Kontext werden die OIA als Teil der grundlegenden Auftraggeberunterlagen geführt und häufig gemeinsam mit den Liegenschafts‑Informationsanforderungen (LIA) genannt. Beide Dokumente dienen als Basis für die Definition der Projektziele, die wiederum in die Auftraggeber‑Informationsanforderungen (AIA) einfließen. (bauindustrie.de) Inhaltlich entsprechen die OIA dem Konzept der „Organizational/Organisational Information Requirements (OIR)“ nach ISO 19650, also Informationsanforderungen in Bezug auf organisatorische Ziele. (standards.iteh.ai)

OIA werden typischerweise sehr früh – vor oder zu Beginn der Initiierungs- und Planungsphase – erarbeitet und anschließend über den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken bzw. Portfolios fortgeschrieben. Sie beeinflussen nach ISO‑19650‑Logik nachgelagerte Informationsanforderungen wie Asset‑, Projekt- und Austausch‑Informationsanforderungen und geben vor, welche Informationen in Modellen und Datenstrukturen erzeugt, geliefert und gepflegt werden müssen. (standards.iteh.ai) In der Praxis werden OIA häufig in Workshops mit Fachbereichen (z. B. Betrieb, Controlling, Portfolio‑Management) erarbeitet und in Form eines strukturierten Dokuments oder Handbuchs dokumentiert.

Ein typischer Anwendungsfall: Ein öffentlicher Bauherr definiert in seinen OIA, dass für alle Gebäude bestimmte Kennzahlen zu Flächen, Energieverbrauch und Barrierefreiheit dauerhaft verfügbar sein müssen. Aus diesen OIA werden anschließend konkrete Modell- und Datenanforderungen für BIM-Projekte abgeleitet (z. B. Pflichtattribute für Räume und technische Anlagen), die dann in AIA und Vertragsunterlagen übernommen werden. (bauindustrie.de)

Praxisbeispiel

Eine Landesbehörde erstellt OIA, in denen festgelegt wird, dass für alle Neubau- und Sanierungsprojekte Flächen nach definierten Nutzungsarten, Energiekennwerte und Instandhaltungsinformationen standardisiert zu dokumentieren sind. Auf Basis dieser OIA werden für kommende BIM-Projekte die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) formuliert, sodass Planer und ausführende Unternehmen genau wissen, welche Attribute in den Fach- und Koordinationsmodellen vorzuhalten sind.


Projekt-Informationsanforderungen (PIA)

Projekt-Informationsanforderungen (PIA) bezeichnen im BIM-Kontext die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen an Art, Umfang, Struktur, Qualität, Format, Verantwortlichkeiten und Zeitpunkte der bereitzustellenden Projektinformationen. Sie legen verbindlich fest, welche Informationen von welchen Projektbeteiligten zu welchen Meilensteinen zu liefern sind und bilden damit eine mess- und prüfbare Grundlage für das Informationsmanagement im Projekt.

In der deutschen BIM-Praxis werden PIA häufig im Zusammenhang mit dem Projekt-Informationsmodell (PIM) beschrieben: Die PIA definieren die benötigten Informationen, während das PIM die Gesamtheit der tatsächlich erzeugten Projektinformationen in der Bereitstellungsphase (Planung, Bau, Inbetriebnahme) umfasst.(bauindustrie.de) Die PIA stehen in engem Bezug zu den in DIN EN ISO 19650 beschriebenen Project Information Requirements (PIR), also den Informationsanforderungen in Bezug auf die Bereitstellung eines Assets.(bauportal.nrw)

PIA treten typischerweise sehr früh im Projekt auf, idealerweise bereits vor der Ausschreibung, da der Auftraggeber damit seine Erwartungen an Informationslieferungen und modellbasierte Abgabeleistungen vertraglich konkretisiert. Aus vertragsrechtlicher Sicht ist es sinnvoll, in den PIA messbare Leistungsergebnisse zu formulieren, inklusive Beschreibung der geforderten modellbasierten Abgaben und zugehörigen Termine.(bauindustrie.de) Im Zusammenspiel mit den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP) bilden PIA die fachliche Grundlage, um projektphasenbezogen festzulegen, welche Informationen in welcher Informationsbedarfstiefe (Level of Information Need, LOIN) für bestimmte BIM-Anwendungsfälle bereitzustellen sind.(baunetzwissen.de) Damit unterstützen PIA eine strukturierte Planung, Erzeugung, Prüfung und Übergabe der für Entscheidungen, Ausschreibung, Ausführung und spätere Nutzung relevanten Projektdaten.

Praxisbeispiel

Bei einem Krankenhausneubau legt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Projekt-Informationsanforderungen fest, dass der Objektplaner zum Meilenstein „Ende Entwurfsplanung“ ein PIM mit definiertem LOIN bereitzustellen hat: Alle Geschosse müssen mit Raumobjekten inklusive Raumnummer, -bezeichnung, Bruttogrundfläche, Nutzungskategorie und Brandschutzanforderung modelliert sein; technische Anlagen sind als Systemgruppen mit Leistungsdaten, Energiekennwerten und Wartungsintervallen zu erfassen. Zusätzlich wird gefordert, dass diese Informationen im IFC-Format sowie als Raumbuch-Export (z.B. XLSX) zu liefern sind. Diese klar definierten PIA ermöglichen den Bietern, ihre Planungs- und Modellierungsleistungen sowie die erforderlichen Prüfprozesse im BAP zu konkretisieren und stellen sicher, dass der Auftraggeber zum Vergabe- und Genehmigungszeitpunkt alle benötigten Informationen in geeigneter Qualität vorliegen hat.


Projektanforderungen und Zielkosten

Projektanforderungen und Zielkosten bezeichnen im BIM-Kontext die Gesamtheit der funktionalen, qualitativen, technischen und prozessualen Anforderungen eines Auftraggebers an ein Bauwerk sowie den dazugehörigen finanziellen Rahmen, der als wirtschaftliches Ziel (Budget bzw. Zielkosten) vorgegeben wird. Beide Größen bilden gemeinsam die Grundlage, um Planung, Ausführung und Betrieb eines Bauwerks unter Einhaltung übergeordneter Prinzipien – etwa Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Termin- und Qualitätszielen – zu steuern.

In BIM-Projekten werden Projektanforderungen typischerweise in Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) bzw. im BIM-Abwicklungsplan (BAP) konkretisiert und mit den Zielkosten verknüpft. Sie erscheinen früh in der Projektdefinition und der Vorplanung (HOAI-Leistungsphasen 1–2) und werden über den gesamten Lebenszyklus fortgeschrieben. Die Zielkosten dienen dabei als Referenzrahmen für modellbasierte Mengenermittlungen und Kostenberechnungen (5D-BIM), sodass Planungsvarianten hinsichtlich Kosten, Qualität und Funktionalität bewertet und optimiert werden können.

Typische Anwendungen umfassen die Ableitung von Leistungskennwerten (Kosten je m² BGF), die frühzeitige Prüfung, ob Entwurfsmodelle die budgetären Grenzen einhalten, sowie die stufenweise Detaillierung von Kostenstrukturen parallel zur zunehmenden Modelltiefe. So können Abweichungen von vereinbarten Prinzipien – etwa Überschreitung der Zielkosten trotz Erfüllung der Projektanforderungen – früh erkannt und durch Anpassung von Qualitäten, Flächen oder technischen Systemen korrigiert werden.

Praxisbeispiel

Ein öffentlicher Bauherr definiert für ein neues Schulgebäude pädagogische, funktionale und energetische Anforderungen sowie ein maximales Budget von 2.500 €/m² BGF als Zielkosten. Das Planungsteam entwickelt BIM-Modelle, aus denen automatisiert Mengen und Kosten berechnet werden. In Variantenvergleichen wird geprüft, welche Fassaden- und Haustechniklösungen sowohl die Projektanforderungen (z.B. Raumprogramme, Tageslicht, Schallschutz, Energiekennwerte) als auch die Zielkosten einhalten. Überschreitungen führen frühzeitig zu Anpassungen der Planung, etwa durch Optimierung der Flächeneffizienz oder Wahl alternativer Konstruktionen.


Verantwortlichkeitsmatrix

Eine Verantwortlichkeitsmatrix ist ein tabellarisches Instrument des Projekt- und Informationsmanagements, das Aufgaben bzw. Informationslieferungen den beteiligten Rollen zuordnet und damit Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig festlegt. In den Zeilen werden typischerweise Aufgaben, Vorgänge oder Informationslieferungen aufgeführt, in den Spalten die projektbezogenen Rollen; die Schnittpunkte definieren, wer eine Aufgabe ausführt, wer die Entscheidungsverantwortung trägt sowie wer zu konsultieren oder zu informieren ist.

Im allgemeinen Projektmanagement wird die Verantwortlichkeitsmatrix häufig als RACI‑Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed) ausgestaltet, um die verschiedenen Grade der Beteiligung an einem Arbeitspaket klar zu unterscheiden und Überschneidungen oder Lücken in der Aufgabenzuordnung zu vermeiden.(elibrary.narr.digital)

Im BIM‑Kontext beschreibt eine Verantwortlichkeitsmatrix insbesondere die anteilige Verantwortlichkeit verschiedener Funktionen an der Erledigung von Aufgaben oder an der Leistung der Informationslieferung.(company.sbb.ch) Sie ist typischer Bestandteil der BIM‑Projektorganisation und wird meist im BIM‑Abwicklungsplan (BAP) bzw. in dessen Anhängen verankert. Dort wird festgelegt, welche Rolle (z.B. Auftraggeber, Fachplaner, BIM‑Manager, BIM‑Koordinator, ausführende Unternehmen) zu welchen Zeitpunkten welche Informationen in welcher Qualität und Detailtiefe in die Fach- oder Koordinationsmodelle einzubringen hat. Damit unterstützt die Matrix die in der Normenreihe DIN EN ISO 19650 geforderten klaren Regelungen zum Informationsmanagement über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks.(bimdeutschland.de)

Einsatzschwerpunkt der Verantwortlichkeitsmatrix sind die frühen Projektphasen – Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Projektplanung –, in denen Rollen, Prozesse und Informationsanforderungen definiert werden. Sie bleibt jedoch ein lebendiges Steuerungsinstrument, das während Planung, Ausführung und gegebenenfalls Betrieb fortgeschrieben wird, um Änderungen in der Projektorganisation oder im Informationsbedarf nachzuführen und so Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Haftungssicherheit im BIM‑Projekt sicherzustellen.

Praxisbeispiel

In einem Infrastrukturprojekt wird im BIM‑Abwicklungsplan eine Verantwortlichkeitsmatrix erstellt. In den Zeilen stehen u.a. Aufgaben wie „Erstellung Tragwerksmodell LOD 300“, „Ableitung Schalpläne“, „Durchführung Kollisionsprüfung“, „Pflege Attributdaten für Bauwerksbuch“. In den Spalten sind Rollen wie Auftraggeber, Objektplaner, Tragwerksplaner, BIM‑Manager, BIM‑Koordinator und Bauunternehmen aufgeführt. Für die Aufgabe „Erstellung Tragwerksmodell LOD 300“ ist der Tragwerksplaner als Responsible gekennzeichnet, der BIM‑Manager als Accountable, der Objektplaner als Consulted und der Auftraggeber als Informed. Für „Durchführung Kollisionsprüfung“ ist hingegen der BIM‑Koordinator Responsible, während die Fachplaner lediglich Consulted sind. So ist für alle Beteiligten nachvollziehbar geregelt, wer welche Informationslieferung wann und in welcher Rolle zu erbringen hat.


Weitere Informationen unter

„Weitere Informationen unter“ ist eine standardisierte Hinweisformel, mit der in Dokumenten, Modellen oder Online-Plattformen auf weiterführende Informationsquellen verwiesen wird. Sie leitet typischerweise einen Link, eine DOI, eine Literaturangabe oder einen Verweis auf ergänzende Dokumente ein und signalisiert, dass detailliertere oder vertiefende Inhalte an der genannten Stelle verfügbar sind.

Im BIM-Kontext begegnet „Weitere Informationen unter“ häufig in Begleitdokumenten zu Modellen, in CDE-Plattformen (Common Data Environment), in BIM-Abwicklungsplänen (BAP), in Datenblättern zu Bauteilbibliotheken sowie in Lizenz- oder Nutzungsbedingungen, etwa bei der Verwendung von Creative-Commons-Inhalten. Dort dient der Hinweis dazu, Stakeholdern – Planenden, Ausführenden, Betreibenden oder Rechtsexpert:innen – den direkten Zugriff auf normative Grundlagen, Standards, Lizenztexte, technische Richtlinien oder detaillierte Modellierungsanweisungen zu ermöglichen.

Über alle Projektphasen hinweg – von der Grundlagenermittlung bis zum Betrieb – unterstützt der Verweis „Weitere Informationen unter“ die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der verwendeten Informationen und Rechte. In der Planungs- und Ausschreibungsphase kann er z. B. auf die jeweils geltende Version einer Norm oder eines Austauschstandards (z. B. IFC-Spezifikation) verweisen; in der Ausführungs- und Betriebsphase auf Handbücher, Wartungsanleitungen oder rechtliche Bedingungen zu verwendeten Inhalten.

Gerade in Verbindung mit Creative Commons wird „Weitere Informationen unter“ häufig genutzt, um auf die offizielle Lizenzbeschreibung (z. B. auf der Website creativecommons.org) zu verweisen. So wird sichergestellt, dass alle Projektbeteiligten die exakten Lizenzbedingungen und Nutzungsrechte der eingebundenen Inhalte nachvollziehen und korrekt anwenden können.

Praxisbeispiel

In einem BIM-Abwicklungsplan wird festgehalten, dass bestimmte Symbolbibliotheken unter einer Creative-Commons-Lizenz genutzt werden. Im Kapitel zu Urheber- und Nutzungsrechten steht: „Die verwendeten CC-Lizenzen sind im Detail beschrieben. Weitere Informationen unter:

In einem digitalen Bauteilkatalog innerhalb des CDE ist jedem Bauteil ein Datenblatt zugeordnet. Unter dem Abschnitt „Rechtliche Hinweise“ findet sich der Text: „Dieses Bauteil nutzt eine Textur unter CC BY 4.0. Weitere Informationen unter: sodass Planende die Lizenzbedingungen im Originalwortlaut prüfen können.


Zuverlässigkeitscode

Ein Zuverlässigkeitscode ist eine codierte Angabe zur Vertrauenswürdigkeit und Qualität von Informationen in einem BIM‑Modell. Er kennzeichnet, in welchem Maß die hinterlegten Daten (z. B. Geometrie, Mengen, Kosten, technische Eigenschaften) fachlich geprüft, freigegeben und für bestimmte Verwendungszwecke verlässlich sind.

Im BIM‑Kontext dient der Zuverlässigkeitscode dazu, den Informationsgehalt von Bauteilen, Modellen oder Attributen transparent einzuordnen. Er kann in unterschiedlichen Planungs‑ und Ausführungsphasen eingesetzt werden, um etwa zwischen vorläufigen Annahmen, intern geprüften Ständen und freigegebenen Planungsgrundlagen zu unterscheiden. Typische Anwendungsfälle sind die Qualitätssicherung, das Risikomanagement, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sowie die rechtssichere Nutzung von Modellinformationen für Ausschreibung, Vergabe, Kostenberechnung oder Abrechnung. Der Zuverlässigkeitscode wird meist als Attribut am Bauteil oder am Datensatz geführt und kann in Modellierungsrichtlinien, Auftraggeber‑Informationsanforderungen (AIA) oder BIM‑Abwicklungsplänen (BAP) verbindlich festgelegt werden.

In der Praxis kann ein Projektteam zum Beispiel für alle Kosteninformationen eines BIM‑Modells Zuverlässigkeitscodes definieren (etwa „0 = Schätzung, nicht geprüft“, „1 = intern geprüft“, „2 = extern geprüft und freigegeben“). Bei der Mengenermittlung für ein Leistungsverzeichnis darf dann nur auf Bauteile mit Code „2“ zurückgegriffen werden, während frühe Variantenstudien bewusst auch Daten mit niedrigerem Zuverlässigkeitscode verwenden. So wird transparent, welche Modellinformationen als belastbare Entscheidungsgrundlage dienen und welche nur orientierenden Charakter haben.

Praxisbeispiel

In einem Infrastrukturprojekt ordnet das Planungsteam allen Trassenvarianten Zuverlässigkeitscodes zu, um zu kennzeichnen, ob die zugrunde gelegten Bodenkennwerte bereits aus Gutachten stammen oder nur als Annahme modelliert sind. Für die Kostenschätzung im Genehmigungsprozess werden ausschließlich Varianten mit verifizierten Kennwerten (hoher Zuverlässigkeitscode) herangezogen.

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